Legal and policies
Terms for sale of Grundfos Connect
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUNDFOS CONNECT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grundfos Connect sind Vertragsbestandteil (der „Vertrag“) zwischen Grundfos Operations A/S („Grundfos“) und dem Kunden (der „Kunde“) über den Verkauf und die Lieferung von Grundfos Connect durch Grundfos zum Kunden. Grundfos Connect ist einer der digitalen Dienste („digitale(r) Dienst(e)“), die von Grundfos auf Basis der Grundfos iSolutions Cloud („GiC“) angeboten werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grundfos Connect bestehen aus den folgenden Abschnitten:
A. Spezifische Dienstleistungsbedingungen für Grundfos Connect
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von digitalen Diensten durch Grundfos
C. Datenverarbeitungsvertrag
Bei Unstimmigkeiten haben die Abschnitte in der Reihenfolge Vorrang, in der sie oben aufgeführt sind.
A Spezifische Dienstleistungsbedingungen für Grundfos Connect
1. Umfang des digitalen Dienstes
1.1 Mit Grundfos Connect kann der Kunde seine Anlagen digital aus der Ferne überwachen und steuern. Grundfos Connect wird hier beschrieben:
https://product-selection.grundfos.com/product-detail.product-detail.html?custid=INT&lang=GER&productnumber = 92711156.
1.2 Für jede Installation, die der Kunde seinem „Grundfos Connect“-Konto hinzufügt, erhält er automatisch kostenlosen Zugang zu einer eingeschränkten Version von Grundfos Connect. Für einen vollständigen Zugriff und damit die Nutzung aller Funktionen von Grundfos Connect für eine Anlage muss der Kunde die vollständige Lösung für diese Anlage aktivieren und die entsprechende Abonnementgebühr bezahlen.
1.3 Die eingeschränkte kostenlose Version unterliegt Abschnitt B, Ziffer 3.
2.1 Um Grundfos Connect nutzen zu können, muss der Kunde die erforderliche Ausrüstung installiert haben.
3. Benutzerkonto – Zugriff auf die digitalen Dienste
3.1 Um als Kunde Zugriff auf Grundfos Connect zu haben und es zu nutzen, müssen sich der Kunde und jeder Nutzer für ein Grundfos-Konto registrieren. Wenn der Nutzer ein Grundfos-Konto erstellt und sich darin einloggt, muss der Nutzer stets die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen einhalten.
4. Abonnements für Grundfos Connect
4.1 Der Kunde abonniert für eine Anlage direkt auf der Benutzeroberfläche der Lösung. Bevor der Kunde endgültig ein Abonnement für eine Anlage akzeptiert, muss er ein Gateway für diese Anlage verbinden. Der Kunde kann jederzeit die vollständige Lösung für jede Anlage abonnieren. Alle Abonnements des Kunden für Grundfos Connect unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grundfos Connect.
4.2 Der Abonnementzeitraum für die vollständige „Grundfos Connect“-Lösung für eine Anlage beginnt, sobald der Kunde auf der Benutzeroberfläche der Lösung das Abonnement für die vollständige Lösung für jede Anlage akzeptiert.
4.3 Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende, vom Kunden zu zahlende Abonnementgebühr für die vollständige „Grundfos Connect“-Lösung ist hier verfügbar:
https://product-selection.grundfos.com/product-detail.product-detail.html?custid=INT&lang= GER&productnumber= 92711156.
4.4 DER KUNDE DARF ANLAGEN NUR AN DEM/DEN STANDORT(EN) ANSCHLIESSEN, DIE ZUM ZEITPUNKT DER AKTIVIERUNG DES DIENSTES MIT GRUNDFOS VEREINBART WURDEN. DER KUNDE HAFTET FÜR ALLE VERLUSTE, DIE GRUNDFOS ENTSTEHEN, SOWIE ALLE ZUSÄTZLICHEN KOSTEN, DIE GRUNDFOS DADURCH ENTSTEHEN, DASS DER KUNDE EINE ANLAGE AN EINEM VON GRUNDFOS NICHT GENEHMIGTEN STANDORT VERBINDET.
5. Personenbezogene Daten
5.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Grundfos im Auftrag des Kunden unterliegt dieser Ziffer 5 und dem nachfolgenden Abschnitt C.
5.2 Wenn Grundfos im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, umfasst die Verarbeitung folgende Daten:
Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Nutzern des Systems (diese Daten werden für die Erstellung persönlicher Benutzerkonten verwendet):
· Name
· E-Mail-Adresse
· Adresse und Land
· Mobiltelefonnummer
· Kunde, der dem Nutzer den Zugang gewährt hat (z. B. der Arbeitgeber)
· Benutzerprotokoll, einschließlich Nutzung der digitalen Dienste durch die Nutzer, Alarme für die Nutzer, verschiedene andere Dienste
(Grundfos verarbeitet keine speziellen Datenkategorien/sensiblen Daten.)
5.3 Nutzer übermitteln ihre personenbezogenen Daten direkt an die von Microsoft Azure im Auftrag von Grundfos Holding A/S gehostete Plattform, die beide gemäß Ziffer 5.4 in diesem Abschnitt A als Unterauftragsverarbeiter fungieren. Der Kunde (einschließlich der vom Kunden autorisierten Nutzer), Grundfos und die Unterauftragsverarbeiter von Grundfos haben Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Plattform.
5.4 Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind die folgenden Unterauftragsverarbeiter im Einsatz und gelten als von der Genehmigung des Kunden erfasst:
· Grundfos Holding A/S, Poul Due Jensens Vej 7, 8850 Bjerringbro, Dänemark
· Microsoft Ireland Operations Ltd., 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland
· Telenor Connexion AB, Katarinavägen 15, Stockholm County 11688, Schweden
Zur Klarstellung: Telenor Connexion AB fungiert als Datenverarbeiter in seiner Position als Lieferant von eSIM-Karten für Grundfos, die Teil des Angebots sein könnten. Telenor hat keinen Zugriff auf die Informationen des Kunden in der GiC-Datenbank.
5.5 Persönliche Benutzerprotokolldaten werden für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren gespeichert, danach wird das Protokoll anonymisiert. Andere Benutzerdaten werden für den Zeitraum gespeichert, der in der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Datenschutzrichtlinie von Grundfos angegeben ist.
5.6 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Daten (einschließlich personenbezogener Daten) auf Servern von Microsoft Azure innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden.
6. Akzeptable Nutzung
6.1 Grundfos Connect ist nicht für die Verwendung mit lebens- oder sicherheitskritischen Systemen vorgesehen, wie z. B. für den Betrieb medizinischer Geräte, automatisierter Transportsysteme, autonomer Fahrzeuge, Flugzeuge oder Flugsicherung, Nuklearanlagen, bemannte Raumfahrzeuge oder militärische Zwecke in Verbindung mit Kampfhandlungen.
7. Kündigung
7.1 Das Abonnement der vollständigen „Grundfos Connect“-Lösung für jede Anlage kann jederzeit von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat zum Ende der Abonnementlaufzeit für diese Anlage gekündigt werden.
7.2 Sofern der Kunde keine Abonnements für die vollständige „Grundfos Connect“-Lösung hat, kann der Kunde sein Konto jederzeit löschen. Der Kunde wird darüber informiert, dass Grundfos bei Löschung eines Kontos nicht verpflichtet ist, die Daten des Kunden aufzubewahren.
B Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf digitaler Services durch Grundfos
1. Vereinbarung
1.1. Die Parteien haben die Vereinbarung über die Lieferung digitaler Services zum frühesten der folgenden Ereignisse abgeschlossen: (i) der Kunde klickt auf ein Kästchen, das die Annahme anzeigt; (ii) sie ist von beiden Parteien unterzeichnet; (iii) Grundfos hat die Bestellung der digitalen Services durch den Kunden schriftlich bestätigt; oder (iv) Grundfos hat begonnen, dem Kunden die digitalen Services bereitzustellen.
1.2. Jede Person, die im Namen des Kunden eine Vereinbarung annimmt, versichert und garantiert, dass sie (i) die umfassende rechtliche Befugnis hat, den Kunden an die Vereinbarung zu binden; (ii) die gesamte Vereinbarung gelesen und verstanden hat; und (iii) im Namen des Kunden der Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der spezifischen Servicebedingungen, zustimmt.
2. Lieferung
2.1. Grundfos ist verpflichtet, die digitalen Services spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt, falls vorhanden, und ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist nach der schriftlichen Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Grundfos bereitzustellen.
3.1. Diese Ziffer 3 enthält zusätzliche Bedingungen zur Registrierung des Kunden für eine kostenlose Testversion, einen Test, eine Beta-Version, eine Vorschau usw. auf (andere) digitale Services, die von Grundfos angeboten werden, ohne dass der Kunde eine Gebühr entrichtet („kostenlose Testversion“). Diese Bedingungen gelten für kostenlose Testversionen nur zusätzlich zu den übrigen Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der spezifischen Servicebedingungen (falls vorhanden).
3.2. Grundfos stellt dem Kunden die vereinbarte kostenlose Testversion bis zum frühesten der folgenden Ereignisse zur Verfügung: (i) dem Ende der registrierten kostenlosen Testphase, (ii) dem Beginn einer Vereinbarung über den Kauf der digitalen Services durch den Kunden, die als kostenlose Testversion bereitgestellt wurden; oder (iii) der Beendigung der kostenlosen Testversion durch Grundfos. Grundfos kann die Lieferung von kostenlosen Testversionen jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden beenden.
3.3. Das Vorhandensein von kostenlosen Testversionen und aller diesbezüglichen Informationen und Materialien gilt als vertrauliche Informationen gemäß Ziffer 17. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, verpflichtet sich der Kunde, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Grundfos keine öffentlichen Erklärungen abzugeben oder anderweitig seine Teilnahme an der kostenlosen Testversion offenzulegen.
3.4. Kostenlose Testversionen werden „wie besehen” ohne Zusicherungen oder Gewährleistungen (weder ausdrücklich noch stillschweigend) jeglicher Art angeboten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, übernimmt Grundfos keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass kostenlose Testversionen die Erwartungen des Kunden erfüllen, fehlerfrei, ununterbrochen und sicher sind bzw. dass Grundfos genaue Nutzungsdaten bereitstellen kann. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 11 hat Grundfos keine Haftungsverpflichtungen in Bezug auf kostenlose Testversionen, und vereinbarte Servicelevels (falls vorhanden) gelten nicht für kostenlose Testversionen. Wenn eine Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann, haftet Grundfos in dem nach geltendem Recht zulässigen Mindestmaß. Die Haftung von Grundfos nach Ziffer 12.2 überschreitet jedoch nicht 1.000 EUR.
4. Nutzung der digitalen Services
4.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Grundfos dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, während der Laufzeit auf den digitalen Service zuzugreifen und ihn zu nutzen.
4.2. Bei der Nutzung der digitalen Services mit den Kundeneinrichtungen (wie nachstehend definiert) muss der Kunde jeweils alle Anweisungen von Grundfos befolgen.
4.3. Der Begriff „Endbenutzer“ oder „Benutzer“, wenn er in Bezug auf digitale Services verwendet wird, bezeichnet jede physische Person (d. h. Mitarbeiter, Vertreter, Dritte usw.) auf jeder Stufe, einschließlich Unterlizenznehmern (falls vorhanden), die aufgrund der Vereinbarung Zugriff auf den digitalen Service hat. Der Kunde ist für die Nutzung der digitalen Services durch Endbenutzer verantwortlich, die aufgrund der Vereinbarung Zugriff auf den digitalen Service haben.
4.4. Der Kunde stellt sicher, dass kein Endbenutzer (i) die digitalen Services verwendet, um (a) Daten des Kunden unter Verstoß gegen die Vereinbarung zu erheben, zu registrieren, zu speichern, zu verarbeiten oder zu manipulieren; (b) unbefugten Zugriff auf Systeme zu erhalten oder zur unbefugten Nutzung der digitalen Services oder von Inhalten; (c) schädliche Codes wie Dateien, Skripte, Agenten und Programme, die Schaden anrichten sollen, wie Zeitbomben, Viren, Würmer bzw. Trojanische Pferde zu speichern oder zu übertragen; und (d) gegen jeweils geltendes Recht und gegen Regeln und Vorschriften zu verstoßen, die zu deren Befolgung erlassen wurden (z. B. durch Beeinträchtigung oder Verletzung der Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder Systems, Umgehung von Verwaltungs- oder Sicherheitsbeschränkungen, Senden unerwünschter, missbräuchlicher oder irreführender Nachrichten, Viren oder schädlicher Codes, Ergreifen von Maßnahmen wie in Ziffer 4.4(i) (a) beschrieben unter Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter); (ii) Quellcodes oder Algorithmen, Hardware oder andere Technologie kopiert, ändert, manipuliert, eine abgeleitete Arbeit davon erstellt, zurückentwickelt, entschlüsselt, dekompiliert, übersetzt, zerlegt oder anderweitig versucht, zu extrahieren, die in den digitalen Services enthalten sind (außer in dem Umfang, der gemäß den Bedingungen für die Ausführung der spezifischen digitalen Services zulässig ist oder in dem diese Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich verboten ist); und (iii) mehrere Anwendungen oder Konten erstellt, um eine einzelne Anwendung oder ein einzelnes Konto zu simulieren oder um als solche(s) zu fungieren, oder auf andere Weise auf die digitalen Services zugreift, um Gebühren zu vermeiden.
4.5. Der Kunde muss Grundfos unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm ein tatsächlicher, drohender oder vermuteter Missbrauch der digitalen Services bekannt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verwendung im Widerspruch zu den Ziffern 4.1 bis 4.4, oder falls der Kunde durch eigenes Verschulden oder anderweitig Zugriff auf Daten Dritter erhält (z. B. digitale Services oder Daten anderer Kunden von Grundfos).
4.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Berechtigungen, Genehmigungen, Lizenzen und Bewilligungen zur Nutzung, Bereitstellung, Speicherung und Verarbeitung der Inhalte der digitalen Services zu erhalten und aufrechtzuerhalten. Diese müssen Grundfos auch das Recht einräumen, dies gegebenenfalls auch für den Kunden zu tun, damit Grundfos die digitalen Services liefern kann. Um Zweifel auszuräumen: Grundfos muss die Berechtigungen, Genehmigungen, Lizenzen, Bewilligungen und Zusagen einholen und aufrechterhalten, die nach geltendem Recht für die Lieferung der digitalen Services als solche durch Grundfos und die Behebung von Mängeln (falls vorhanden) unbedingt erforderlich oder notwendig sind.
4.7. Der Kunde besitzt (Zugang zu) und ist verantwortlich für Räumlichkeiten, Geräte, Software, Netzwerke (des Kunden oder Dritter), Drittlizenzen, Dokumentationen usw., die nicht in den digitalen Services enthalten sind, aber für die Nutzung durch den Kunden und die Lieferung der digitalen Services durch Grundfos erforderlich sind (die „Kundeneinrichtungen“). Der Kunde muss sicherstellen, dass die Kundeneinrichtungen den jeweils geltenden Gesetzen und den dazu erlassenen Regeln und Vorschriften (z. B. Klimaanforderungen und Anforderungen für den elektrischen Anschluss) entsprechen.
4.8. Der Kunde gewährt Grundfos auf Anfrage von Grundfos kostenlos Zugang zu den Kundeneinrichtungen, soweit dies für das Bereitstellen der digitalen Services durch Grundfos erforderlich ist, und unterstützt Grundfos auch nach bestem Wissen und Gewissen bei der Bereitstellung der digitalen Services.
4.9. Wenn Grundfos dem Kunden mitteilt, dass bestimmte Informationen oder eine Anwendung, die nicht von Grundfos stammt, entfernt, geändert oder deaktiviert werden sollen, um Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter zu vermeiden bzw. um die Grundfos-Richtlinien einzuhalten, muss der Kunde unverzüglich entsprechend handeln. Falls der Kunde die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreift, kann Grundfos die digitalen Services gemäß Ziffer 7 aussetzen oder den entsprechenden betroffenen Inhalt oder die Anwendung, die nicht von Grundfos stammt, deaktivieren.
4.10. Der Kunde behält sich das Eigentum an allen Daten vor, die er den digitalen Services zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde gewährt Grundfos (i) während der Laufzeit der Vereinbarung eine nicht ausschließliche, übertragbare, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Kundendaten zur Erbringung von Services für den Kunden und die entsprechenden Endbenutzer; und (ii) eine nicht ausschließliche, übertragbare, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, unbegrenzte, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung anonymisierter Daten.
4.11. Die Nutzung der digitalen Services kann Nutzungsbedingungen unterliegen. Wenn dies der Fall ist, stehen diese Nutzungsbedingungen dem Endbenutzer auf der Benutzeroberfläche zur Verfügung, und der Endbenutzer muss diese Nutzungsbedingungen einhalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen eines Endbenutzers, der aufgrund der Vereinbarung Zugriff auf den digitalen Service hat, einen Verstoß gegen die Vereinbarung darstellt.
5. SIM-Karte und Datenverbindung
5.1. Diese Ziffer 5 gilt, wenn der Kunde direkt oder indirekt von Grundfos eine SIM-Karte mit Datenverbindung erhält.
5.2. Der Kunde darf die Datenverbindung nur zum Empfang des in der Vereinbarung beschriebenen digitalen Services verwenden. Der Kunde darf die Datenverbindung nicht anders als üblich oder auf eine Weise nutzen, die Grundfos oder anderen Personen Schaden oder andere Unannehmlichkeiten verursacht. Beispiele für eine verbotene Nutzung sind: (i) der Versuch, unbefugten Zugriff auf verbundene Netzwerke oder Computerressourcen in der Netzwerk- und IT-Infrastruktur zu erhalten; (ii) die Zerstörung, Verfälschung oder unbefugte Verwendung der Informationen in Netzwerken oder IT-Systemen, die vom Datenlieferanten bereitgestellt werden; (iii) das Verwenden der Datenverbindung zum Senden von Spam-Mails; (iv) die Durchführung von Netzwerkattacken oder Angriffen auf Computersysteme; (v) die Verbreitung von Computerviren oder die Beeinträchtigung der Sicherheit von Internetinformationen; (vi) die Nutzung der Services in einer Weise, die die Qualität des Services oder die Fähigkeit des Anbieters beeinträchtigt, die Datenverbindung oder die Nutzung der Datenverbindung durch andere Kunden bereitzustellen.
5.3. Der Kunde darf die SIM-Karte nicht aus dem Gerät entfernen, in das sie von Grundfos eingesetzt wurde. Dies hindert den Kunden nicht daran, die gesamte PCB-Platine durch eine andere Platine von Grundfos zu ersetzen. Der Kunde hat die PCB-Platine (inkl. SIM-Karte), die ersetzt wurde, zu vernichten oder an Grundfos zurückzugeben.
5.4. Der Kunde hat Grundfos unverzüglich zu informieren, wenn er glaubt oder Grund zu der Annahme hat, dass nicht autorisierte Dritte die Datenverbindung des Kunden nutzen oder genutzt haben.
6. Sicherheitsmaßnahmen
6.1. Um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme, Netzwerke und der gespeicherten, verarbeiteten bzw. übertragenen Daten von Grundfos zu schützen, verfolgt Grundfos eine auf Schichten aufbauende Strategie. Die auf Schichten aufbauende Strategie umfasst mehrere Schutzschichten, um den unbefugten Zugriff auf Kundeninformationen, deren Manipulation und deren Missbrauch zu verhindern und vor sich entwickelnden Bedrohungen zu schützen. Die technologischen Schichten umfassen unter anderem Firewalls, Intrusionsschutz, Zugriffskontrolle, Bedrohungsverhütung, Schutz vor Sicherheitslücken und Malware, Überwachungsprotokolle, kognitive und Deep-Learning-basierte Sicherheitsüberwachung sowie den Umgang mit Warnungen.
6.2. Grundfos verwendet integrierte Sicherheitsfunktionen, die von den Vorlieferanten von Grundfos bereitgestellt werden, einschließlich der Standard-Microsoft Azure-Infrastruktur – Trusted Computing-Konzept oder anderer ähnlicher Konzepte.
6.3. Darüber hinaus haben die relevanten Services der Vorlieferanten von Grundfos den internen Sicherheitsüberprüfungsprozess von Grundfos bestanden, der den neuesten internationalen Sicherheitsstandards entspricht.
6.4. Der Kunde hat angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den unbefugten physischen oder analogen Zugriff auf die digitalen Services auf eine Weise zu verhindern, die nicht weniger streng ist als die branchenüblichen Best Practices.
7.1. Grundfos kann jederzeit, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können, den Zugriff auf die digitalen Services und deren Nutzung durch den Kunden/die Endbenutzer vorübergehend aussetzen, (i) wenn die Nutzung der digitalen Services durch den Kunden/Endbenutzer extreme, potenziell schädliche oder ungewöhnliche negative Auswirkungen (siehe Ziffer 7.2) auf die Systeme von Grundfos oder der Vorlieferanten von Grundfos hat; (ii) wenn der Kunde irgendeine Form von Material bzw. Daten überträgt, die die IT-Umgebung von Grundfos, der Vorlieferanten von Grundfos, der anderen Kunden oder der Benutzer von Grundfos oder der digitalen Services schädigen können; (iii) um den unbefugten Zugriff auf Systeme, auf die digitalen Services oder auf Daten zu verhindern; (iv) wenn ein Notfall vorliegt; (v) wenn der Kunde/Endbenutzer die Anforderungen für den Zugriff auf die digitalen Services und deren Nutzung gemäß der Vereinbarung, der Nutzungsbedingungen oder des geltenden Rechts nicht erfüllt; (vi) wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist oder wenn ein wesentlicher Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt; (vii) falls erforderlich, um (potenzielle) Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums bzw. Vertraulichkeitsverpflichtungen zu verhindern; (viii) wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus Ziffer 5 verletzt; oder (iv) wenn anderweitig in der Vereinbarung angegeben ist, dass die Aussetzung zulässig ist.
7.2. Um festzustellen, inwieweit die in Ziffer 7.1(i) dargelegten negativen Auswirkungen nicht auf den Kunden/Endbenutzer zurückzuführen sind, muss der Kunde auf Anfrage von Grundfos Informationen über das Nutzungsmuster des Kunden/Endbenutzers bereitstellen. Grundfos ist aufgrund der bereitgestellten Informationen berechtigt, eine Reduzierung der Nutzung zu verlangen. Wenn der Kunde einer solchen Aufforderung nicht nachkommt, ist Grundfos berechtigt, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können, den Zugriff des Kunden/Endbenutzers auf die digitalen Services zu sperren.
7.3. Der Kunde verpflichtet sich unverzüglich auf Aufforderung von Grundfos, die Kundeneinrichtungen, die Störungen im Grundfos-Netzwerk, in den Grundfos-Systemen oder in den digitalen Services oder mutmaßliche oder potenzielle Verstöße gemäß Ziffer 14 verursachen, zu trennen und anschließend die Trennung dieser Kundeneinrichtungen gemäß den Anweisungen von Grundfos beizubehalten.
7.4. Grundfos wird unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden zu benachrichtigen und – falls eine Aussetzung durch einen Verstoß oder eine Bedrohung des Kunden verursacht wird – eine Möglichkeit zu finden, einen solchen Verstoß oder eine solche Bedrohung zu beheben.
7.5. Der Umfang und die Dauer einer Aussetzung oder einer Aufforderung zur Trennung sind auf ein Minimum beschränkt. Auf Wunsch des Kunden wird Grundfos diesem den Grund für die Aussetzung oder Aufforderung so bald wie möglich mitteilen.
7.6. In Fällen, in denen die Datenverbindung von Grundfos oder einem Lieferanten von Grundfos bereitgestellt wird, behält sich Grundfos das Recht vor, vom Kunden die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr zu verlangen, wenn die Datennutzung des Kunden die vereinbarte Nutzung übersteigt oder wenn der Kunde die digitalen Services oder die Datenverbindung missbraucht.
8. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
8.1. Um auf die digitalen Services zugreifen und diesen nutzen zu können, muss der Kunde die vereinbarte Abonnementgebühr zu den vereinbarten Abrechnungsterminen bezahlen.
8.2. Die Abonnementgebühr ist im Voraus zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
8.3. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Abonnementgebühr beginnt (i) zum von den Parteien vereinbarten Zeitpunkt; (ii) am vereinbarten Liefertermin; oder (iii) wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die ausschließlich Grundfos zuzuschreiben sind, an dem Datum, an dem Grundfos den digitalen Service gemäß der Vereinbarung erbringt.
8.4. Der Kunde zahlt mit dem vereinbarten Zahlungsmittel. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Kunde per elektronischer Überweisung, z. B. per Kreditkarte, zahlt, muss der Kunde Grundfos gültige Zahlungsinformationen zur Verfügung stellen und diese Informationen auf dem neuesten Stand halten.
8.5. Grundfos kann die Abonnementgebühren unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten anpassen.
8.6. Jeder vom Kunden zu zahlende Betrag versteht sich ohne Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder andere zu erhebende Verbrauchsteuern. Der Kunde hat die oben genannten Beträge gleichzeitig mit der Zahlung für verwandte Produkte oder Services zu zahlen.
8.7. Nach geltendem Recht hat der Kunde (i) Abgeltungssteuern direkt an die zuständige staatliche Stelle zu zahlen; (ii) Grundfos auf Anfrage eine Steuerbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Kunde Abgeltungssteuern gezahlt hat; (iii) Grundfos nur den Nettoerlös zu zahlen, nachdem der Kunde Abgeltungssteuern gezahlt hat; und (iv) uneingeschränkt mit Grundfos zusammenzuarbeiten, um einen Erlass oder eine Ermäßigung der Abgeltungssteuern zu erreichen, und alle entsprechenden Dokumente unverzüglich auszufüllen und einzureichen.
8.8. Wenn der Kunde am Fälligkeitstag keine Abonnementgebühr zahlt, kann Grundfos ohne Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die Grundfos nach geltendem Recht hat, eine Zahlung für Mahnungen, Inkassogebühren und von Zinsen verlangen. Die Zinsen werden auf 2 % pro Monat festgesetzt (oder auf den Zinssatz nach geltendem Recht, falls höher). Die Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an. Grundfos kann auch (i) alle Lieferungen aussetzen, inkl. den Zugriff des Kunden auf die digitalen Services, bis der Kunde die von Grundfos geforderte Zahlung entrichtet oder eine Garantie dafür geleistet hat; bzw. (ii) die Bereitstellung weiterer Lieferungen aussetzen, bis der Kunde die überfälligen Beträge vollständig bezahlt hat.
8.9. Alle an Grundfos zu zahlenden Beträge werden trotz sonstiger Bestimmung sofort nach Beendigung der Vereinbarung fällig. Diese Ziffer 8 berührt nicht das Recht, nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen Zinsen zu verlangen.
9. Garantien
9.1. Grundfos garantiert, dass die digitalen Services wie vereinbart professionell und kompetent ausgeführt werden.
9.2. Ein digitaler Service ist nur dann fehlerhaft, wenn er aufgrund fehlerhafter Konstruktion oder Verarbeitung nicht wie vereinbart geliefert wird, wobei die Ziffern 9.3 bis 9.9 Anwendung finden.
9.3. Mit Ausnahme von Verstößen gegen vereinbarte Servicelevels in den Bedingungen für die Ausführung der spezifischen digitalen Services (falls zutreffend) sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die gesetzlich, nach allgemeinem Recht oder auf andere Weise impliziert sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des Zugriffs, der Verwendung oder der Inhalte oder der Ergebnisse, die durch die Nutzung der digitalen Services und der Inhalte erzielt werden sollen, soweit gesetzlich zulässig, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
9.4. Grundfos garantiert nicht, dass die digitalen Services oder Server frei von Computerviren oder anderen schädlichen Eigenschaften sind, oder dass Grundfos alle Mängel beseitigt, die sich nicht direkt auf die Einhaltung der vereinbarten Servicelevels auswirken, oder Störungen durch Dritte oder durch autorisierte Maßnahmen Dritter verhindert (die über das, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen ist, hinausgehen). Soweit dies keine direkten Auswirkungen auf die Einhaltung der vereinbarten Servicelevels hat, garantiert Grundfos nicht, dass Kundendaten und andere Mitteilungen, die durch die Nutzung der digitalen Dienste vorhanden sind oder übertragen werden, nicht gelöscht oder nicht gespeichert werden. Grundfos ist nur dann zur Durchführung von Sicherungs- und anderen Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtet, wenn dies ausdrücklich als Servicelevel für die jeweiligen digitalen Dienste vereinbart wurde.
9.5. Informationen, die dem Kunden über die digitalen Services zur Verfügung gestellt werden, dienen nur der Unterstützung des Kunden. Grundfos haftet daher weder direkt noch indirekt für die Nutzung, ergriffenen Maßnahmen oder Untätigkeiten seitens des Kunden, die sich aus den Informationen ergeben, die über die digitalen Services bereitgestellt werden.
9.6. Die Garantien von Grundfos oder das vereinbarte Servicelevel (falls vorhanden) gelten nicht bei einem Verstoß gegen Ziffer 4.3durch den Kunden, der Nutzung der digitalen Services, für etwas, wofür sie nicht vorgesehen sind, vom Kunden oder einem Dritten vorgenommene Modifikationen und Änderungen (die nicht im Auftrag von Grundfos handeln), der Nichtbeachtung der Anweisungen von Grundfos (ob mündlich oder schriftlich) (siehe Ziffer 4.1) bzw. bewährter branchenüblicher Praktiken, versehentlicher oder vorsätzlicher Beschädigung oder missbräuchlicher Verwendung der digitalen Services durch den Kunden oder durch Dritte (die nicht im Auftrag von Grundfos handeln), Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften durch den Kunden, einer Aussetzung gemäß Ziffer 7, oder wenn in den Bedingungen für die Ausführung der spezifischen digitalen Services etwas anderes angegeben ist.
9.7. Grundfos übernimmt keine Garantie für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung von Eigentumsrechten oder Rechten Dritter.
9.8. Wenn der Kunde Software oder Open Source-Komponenten von Drittanbietern zusammen mit den digitalen Services verwendet, haftet Grundfos nicht für die Funktionalität dieser Software oder deren Verwendung in Bezug auf die digitalen Services. Wenn der Kunde Software oder Open-Source-Komponenten von Drittanbietern verwendet, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, (i) sicherzustellen, dass deren Verwendung, Lizenz und Anerkennung den geltenden Nutzungsbedingungen für die jeweiligen Software- oder Open-Source-Komponenten von Drittanbietern entsprechen; und (ii) seine diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen (falls vorhanden) zu erfüllen.
9.9. Der Kunde muss Mängel oder eine andere Nichteinhaltung der Vereinbarung unverzüglich, jedoch spätestens 30 (dreißig) Tage, nachdem der Kunde von dieser Nichteinhaltung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, melden. Wenn der Kunde diese Anforderungen nicht erfüllt, verliert er sein Recht, die Nichteinhaltung der Vereinbarung geltend zu machen.
10. Wartung und Änderungen
10.1. Grundfos entwickelt die digitalen Services kontinuierlich weiter, einschließlich der Geräte, die der Kunde benötigt, um auf die digitalen Services (falls vorhanden) zugreifen zu können. Dies kann mitunter die Funktionalität der digitalen Services beeinträchtigen bzw. Änderungen der Vereinbarung, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der spezifischen Servicebedingungen, erfordern.
10.2. Grundfos ist berechtigt, die digitalen Services, die Geräte, die der Kunde für den Zugriff auf die digitalen Services benötigt, und die vereinbarten Bedingungen zu ändern oder zu modifizieren, einschließlich der Übertragung von Daten von einem Auftragsverarbeiter zu einem anderen oder von einem Ort zu einem anderen. vorausgesetzt, dass sich die Leistung oder Funktionalität der digitalen Services infolge einer solchen Änderung nicht mehr als vernachlässigbar verschlechtert. Grundfos führt solche Änderungen oder Modifikationen so durch, dass Störungen begrenzt werden. Wesentliche Änderungen (wie die Herabstufung von einem digitalen Service auf einen anderen mit niedrigerem Wert oder die Reduzierung des vereinbarten Servicelevels können von Grundfos nur mit einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Monaten durchgeführt werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen der digitalen Services oder der vereinbarten Bedingungen durch Grundfos kann der Kunde – trotz eines vereinbarten Unkündbarkeitszeitraums (falls vorhanden) – die Vereinbarung jederzeit durch Mitteilung unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 (dreißig) Tagen, bevor diese wesentlichen Änderungen an den digitalen Services oder an den vereinbarten Bedingungen umgesetzt werden sollen, kündigen. Grundfos ist unter keinen Umständen verpflichtet, Altsysteme zu warten.
10.3. Änderungen oder Modifikationen an den digitalen Services oder an den Geräten, die der Kunde für den Zugriff auf die digitalen Services benötigt, können dazu führen, dass die eigenen Geräte des Kunden angepasst werden müssen. Der Kunde trägt das Risiko für etwaige Kosten für die Anpassung seiner eigenen Geräte.
10.4. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen kann Grundfos Änderungen an den digitalen Services und an den Geräten vornehmen, die der Kunde für den Zugriff auf die digitalen Services benötigt, wenn die Nutzung der digitalen Services zu Schäden oder einem Beschädigungsrisiko führen kann (z. B. im Falle von Sicherheitsupdates, der Verwendung des Kunden unter Verstoß gegen Ziffer 4.1 oder 4.3, oder wenn Grundfos dazu verpflichtet ist, geltende Gesetze oder Vorschriften oder Gerichts- oder Regierungsentscheidungen einzuhalten). In diesem Fall wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.
11. Produkthaftung von Grundfos
11.1. Grundfos haftet für Personenschäden (einschließlich Tod oder Verletzung), Schäden an Immobilien und persönlichem Eigentum, die durch fehlerhafte digitale Services verursacht werden, soweit dies im geltenden zwingenden Gesetz zur Produkthaftung festgelegt ist. Die Haftung von Grundfos für Schäden an Immobilien und persönlichem Eigentum (nicht Verbrauchereigentum), die durch fehlerhaften digitalen Service verursacht werden, unterliegt jedoch den Beschränkungen in Ziffer 12, so dass die gesamte Haftung von Grundfos gemäß der genannten Ziffer 12.2 für Schäden an Immobilien und persönlichem Eigentum auf den jeweils höheren Betrag von 3 Mio. EUR (pro Schadensfall und insgesamt jährlich) und des in Ziffer 12.2 genannten Betrags begrenzt ist. Der Kunde übernimmt die gesamte Produkthaftung, die Grundfos in dieser Ziffer 11.1 nicht zugeordnet ist.
11.2. Wenn eine Partei für Schäden haftbar gemacht wird, die der anderen Partei in Ziffer 11.1 zugeordnet ist, entschädigt die andere Partei die erste Partei für jeden Betrag, der im Widerspruch zur Zuordnung in Ziffer 11.1 gezahlt wurde.
12. Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei (vertraglich, aufgrund einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), der Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise) für Produktionsausfälle, Umsatzverluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten und Datenverlust, Verlust von Ersparnissen, Verlust von Goodwill, Verlust im Zusammenhang mit unbefugtem Zugriff auf Daten oder Systeme, Verlust infolge einer Betriebsunterbrechung oder sonstiger mittelbarer Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung entstehen.
12.2. Vorbehaltlich Ziffer 3.4 und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, überschreitet die gesamte Haftung von Grundfos (einschließlich der Zahlung von Gutschriften (falls vorhanden) und der Abgeltung von Ansprüchen Dritter) gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und aus der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung, ob vertraglich, aufgrund einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), durch Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise ergeben, unter keinen Umständen einen Betrag in Höhe von 30 % der bezahlten bzw. zu bezahlenden Jahresgebühr (exkl. MwSt.) für den spezifischen digitalen Service, auf dem der Anspruch basiert.
12.3. Die in Ziffer 12.2 genannte Jahresgebühr ergibt sich aus den tatsächlich gezahlten bzw. zu zahlenden Gebühren für die 12 Monate vor dem Datum des Schadensereignisses, oder wenn die digitalen Services zum Zeitpunkt des Schadensereignisses für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten bereitgestellt wurde, aus dem 12-fachen der durchschnittlichen monatlichen Gebühr für den Zeitraum, in dem der digitale Service bereitgestellt wurde.
12.4. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Servicelevels die Zahlung einer Gutschrift durch Grundfos zu erfolgen hat, ist diese Gutschrift das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Nichteinhaltung des vereinbarten Servicelevels, jedoch unbeschadet des Rechts gemäß Ziffer 18.1 zu kündigen. Eine Gutschrift überschreitet unter keinen Umständen den in den Bedingungen für das Bereitstellen des spezifischen digitalen Services vereinbarten Betrag oder den vom Kunden für den betreffenden spezifischen digitalen Service in dem Monat bezahlten Betrag, in dem Grundfos aufgrund der Nichteinhaltung des vereinbarten Servicelevels eine Gutschrift zu leisten hat.
12.5. Die in dieser Ziffer 12 festgelegten Einschränkungen gelten nicht, sofern eine Handlung oder Unterlassung einer Partei zu Personenschäden führt, eine Partei absichtlich verursacht, der anderen Partei oder einem Außenstehenden Schaden zuzufügen oder eine Partei infolge ihrer rücksichtslosen Missachtung der Folgen einer Handlung oder Unterlassung dazu führt, dass die andere Partei oder ein Außenstehender Schaden erleidet.
12.6. Wenn ein Anspruch auf Verlusten beruht, die sich aus mehr als einem digitalen Service bzw. aus einem oder mehreren digitalen Services in Kombination mit der Lieferung von Produkten bzw. anderen Services durch ein Grundfos-Unternehmen ergeben, wird die gesamte Haftung (falls vorhanden) von Grundfos den verschiedenen Lieferungen auf der Grundlage des Beitrags jeder dieser Lieferungen zu den geltend gemachten Verlusten zugeordnet. Jeder zugeordnete Teil der Gesamthaftung wird gemäß der zwischen den Parteien geltenden Rechtsgrundlage für den besagten Teil der Gesamtverluste einschließlich der vereinbarten Haftungsbeschränkung (falls vorhanden) bestimmt.
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, Grundfos, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter gegen Ansprüche, Klagen oder Forderungen zu verteidigen, sie diesbezüglich zu entschädigen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertretbare Anwalts- und Beratungskosten, die auf eine Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden zurückzuführen sind oder daraus resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verstöße gegen Ziffer 5 und rechtswidrige oder verletzende Aktivitäten, einschließlich der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die durch Handlungen, Unterlassungen, Inhalte, Materialien, Designs oder Spezifikationen des Kunden verursacht werden.
14. Rechte an geistigem Eigentum
14.1. Vorbehaltlich Ziffer 4.10 besitzt Grundfos alle Rechte am digitalen Service oder die daraus entstehenden Rechte (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum). Wenn solche Rechte dem Kunden gehören, tritt der Kunde sie automatisch an Grundfos ab.
14.2. Der Kunde tritt keine von Dritten erworbenen Geräte oder Software an Grundfos ab. Grundfos ist nicht für die Verwendung solcher Geräte und Software verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Software auf von Grundfos bereitgestellten Servern gespeichert ist.
14.3. Eine Partei ist nicht berechtigt, die Handelsnamen, Marken, Logos oder sonstigen Zeichen oder Identifikationssymbole der anderen Partei zu verwenden, es sei denn, die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei wurde eingeholt.
15. Rechte Dritter
15.1. Wenn (i) die digitalen Services Rechte Dritter, einschließlich Rechte an geistigem Eigentum, verletzen, oder wenn (ii) Grundfos (basierend auf begründenden Unterlagen) berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die digitalen Services oder Teile davon Rechte Dritter verletzen, kann Grundfos auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (a) einen angeblich verletzenden digitalen Service durch einen nicht verletzenden digitalen Service mit mindestens gleichwertiger Funktionalität ersetzen; (b) den angeblich verletzenden digitalen Service so ändern, dass er nicht länger die Rechte Dritter verletzt, aber mindestens die gleiche Funktionalität beibehält; (c) sich eine Lizenz von dem Dritten besorgen, die es dem Kunden und anderen Dritten (soweit dies für die Einhaltung der Vereinbarung relevant ist) ermöglicht, diesen angeblich verletzenden digitalen Service oder die betreffenden Teile (je nach Sachlage) weiterhin zu nutzen bzw. zu unterlizenzieren; oder (d) die Vereinbarung über die Lieferung des betreffenden digitalen Services fristlos kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren erstatten. In diesem Fall wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.
16. Lizenzen
16.1. Lizenzen, die Grundfos dem Kunden für die digitalen Services zur Verfügung stellt, sind in den spezifischen Servicebedingungen definiert.
16.2. Jede Lizenz, die Grundfos im Rahmen der Lieferung der digitalen Services von Dritten erworben hat, bleibt Eigentum von Grundfos oder des Unterauftragnehmers. Wenn die digitalen Services in den Kundeneinrichtungen installiert sind, deinstalliert der Kunde die digitalen Services nach Beendigung der Vereinbarung, der spezifischen Servicebedingungen oder nach Ablauf der Grundfos-Lizenzen, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
16.3. Wenn Grundfos im Rahmen der digitalen Services und auf Kundenwunsch Software von Drittanbietern zur Verwendung durch den Kunden installiert, garantiert der Kunde, dass er über die erforderlichen Rechte an dieser Software verfügt.
17.1. Eine Partei (empfangende Partei) hat jegliches technische oder kommerzielle Know-how, alle Spezifikationen, Preise, Erfindungen, Prozesse, Initiativen und andere Informationen in Bezug auf das Geschäft der offenlegenden Partei, ihre Produkte, Dienstleistungen und digitalen Services, die vertraulich sind (vertrauliche Informationen) und von der anderen Partei (offenlegende Partei), ihren Mitarbeitern, Agenten oder Unterauftragnehmern (Vertretern) gegenüber der empfangenden Partei offengelegt wurden, streng vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke als für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verwenden und auch nicht (es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig) die digitalen Services oder die Produkte, die im Zusammenhang mit den digitalen Services geliefert wurden, zurückentwickeln. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur an diejenigen ihrer Vertreter weitergeben, die diese kennen müssen, um die Verpflichtungen und Rechte der empfangenden Partei aus der Vereinbarung zu erfüllen bzw. auszuüben, und muss sicherstellen, dass diese Vertreter die in dieser Ziffer 17 festgelegten Verpflichtungen erfüllen, als ob sie Partei dieser Vereinbarung und ihrer Bedingungen wären.
17.2. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen ist das Recht von Grundfos, Daten zu verwenden und offenzulegen, die gemäß Ziffer 4.10 und 4.11 erhoben werden, durch diese Ziffer 17 nicht eingeschränkt.
17.3. Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 17 gelten ab der Unterzeichnung der Vereinbarung und – vorbehaltlich des geltenden Rechts – für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Ablauf der Vereinbarung oder deren Kündigung durch eine der Parteien.
18. Höhere Gewalt
18.1. Keine Partei verstößt gegen die Vereinbarung oder haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung, wenn eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung auf einem Hindernis beruht, auf das sie keinen Einfluss hat („Höhere Gewalt“). Die Parteien vereinbaren, im Falle höherer Gewalt die Verpflichtungen der betroffenen Partei auszusetzen, bis der Umstand höherer Gewalt nicht mehr besteht.
18.2. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie die andere Partei benachrichtigt, wenn der Umstand höherer Gewalt drei aufeinanderfolgende Monate andauert. Im Falle einer Kündigung aufgrund solcher Umstände haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei für diese Kündigung. Eine solche Kündigung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verbindlichkeiten oder Ansprüche oder auf andere Bestimmungen der Vereinbarung.
19.1. Jede Partei kann unbeschadet ihrer anderen Rechte und Rechtsmittel die Vereinbarung ganz oder teilweise aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn (i) ein wesentlicher Verstoß gegen die Vereinbarung oder ein wesentlicher Verstoß gegen eine oder mehrere Bedingungen für die Erbringung der spezifischen digitalen Services vorliegt, sofern entweder ein solcher Verstoß nicht behoben werden kann oder die säumige Partei dieser Vereinbarung bzw. der Bedingungen für die Erbringung der spezifischen digitalen Services es versäumt hat, diesen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung der anderen Partei, in der dies verlangt wird, zu beheben. Ein wesentlicher Verstoß umfasst unter anderem die Nutzung der digitalen Services unter Verstoß gegen Ziffer 4, verspätete Zahlung und die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums durch den Kunden unter Verstoß gegen Ziffer 14.
19.2. Ab dem letzten Tag der Kündigungsfrist kann Grundfos die Daten des Kunden und des Endbenutzers für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren und verwenden, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, um das Onboarding und die Qualität der Nutzbarkeit der digitalen Services zu verbessern. sollte sich der Kunde dafür entscheiden, die digitalen Services erneut zu abonnieren. Grundfos kann jederzeit nach der Kündigung/dem Ablauf der Vereinbarung beschließen, die Daten des Kunden und des Endbenutzers zu löschen, und wird dies tun, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach der Kündigung kann der Kunde Grundfos auffordern, dem Kunden eine Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen, die durch die Nutzung der digitalen Services durch den Kunden erhoben wurden. Grundfos bemüht sich um die Bereitstellung einer solchen Kopie, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Wenn Grundfos dem Kunden eine solche Kopie bereitstellt, kann Grundfos diese Bereitstellung unter anderem von weiteren Vertraulichkeitsverpflichtungen, der Zahlung von Arbeitsstunden für die Erfassung der betreffenden Daten usw. abhängig machen.
19.3. Die Kündigung der Vereinbarung (unabhängig vom Grund) hat keine Auswirkungen auf die Bestimmungen der Vereinbarung, die aufgrund ihrer Art oder aufgrund von Notwendigkeit nach Ablauf gelten.
20. Einsatz von Unterauftragnehmern
20.1. Grundfos kann Unteraufträge für die Erbringung der digitalen Services im Rahmen der Vereinbarung vergeben. Grundfos hat sicherzustellen, dass alle an den digitalen Services beteiligten Personen über die Vereinbarung informiert sind und diese einhalten.
21. Sonstiges
21.1. Der Vertrag darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Grundfos weder ganz noch teilweise durch Gesetz oder auf andere Weise vom Kunden übertragen oder abgetreten werden. Grundfos kann ohne vorherige Benachrichtigung an jedes Unternehmen innerhalb der Grundfos-Gruppe Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung abtreten, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der für die bestimmten digitalen Services geltenden spezifischen Bedingungen.
21.2. Hervorgehobene Wörter und Ausdrücke, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig definiert sind, haben überall in der Vereinbarung dieselbe Bedeutung, sofern der Zusammenhang nichts anderes vorschreibt.
22. Ausfuhrkontrolle und mit Sanktionen belegte Parteien
22.1. Lieferungen, die unter die Vereinbarung fällt, können Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestimmungen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und der Vereinigten Staaten von Amerika.
22.2. Voraussetzung für die Lieferung digitaler Services durch Grundfos an den Kunden ist, dass der Kunde alle geltenden Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen einhält und über entsprechende Compliance-Verfahren und Kontrollen verfügt. Der Kunde stellt sicher, dass die digitalen Services nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen verwendet werden und dass weder der Kunde noch ein Endbenutzer, der auf die digitalen Services zugreift, mit Sanktionen belegt ist.
22.3. Wenn Grundfos aufgrund von Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen der Ansicht ist, dass die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung verboten, behindert, eingeschränkt oder erheblich beeinträchtigt ist oder werden wird, kann Grundfos die Lieferung der digitalen Services stornieren oder verschieben. In solchen Fällen haftet Grundfos nicht für direkte oder mittelbare Schäden oder Verluste.
22.4. Damit Behörden oder Grundfos die Einhaltung der Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen durch den Kunden überprüfen oder die Anträge von Grundfos an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Ausfuhr bzw. dem Verkauf von Lieferungen im Rahmen der Vereinbarung unterstützen können, muss der Kunde auf begründete Anfrage von Grundfos unverzüglich alle Informationen über Endbenutzer, die an der Lieferung beteiligten Parteien, den/die Bestimmungsort(e) und die beabsichtigte Nutzung der digitalen Services zur Verfügung stellen.
23. Recht und Gerichtsstand
23.1. Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen Dänemarks und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass auf das Kollisionsrecht oder dessen Grundsätze Bezug genommen wird, was die Anwendung der Gesetze eines anderen Landes verursachen kann. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) findet keine Anwendung.
23.2. Der dänische Oberste Gerichtshof für See- und Handelsrecht ist ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten) zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben. Wenn der dänische Oberste Gerichtshof für See- und Handelsrecht entscheidet, dass die Streitigkeit nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, ist ausschließlich das dänische Bezirksgericht in Lyngby zuständig.
C Auftragsverarbeitungsvertrag
1. Zweck
1.1. Gemäß der Vereinbarung verarbeitet Grundfos personenbezogene Daten (als Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Kunden (als Verantwortlicher), wie in diesem Abschnitt C näher beschrieben. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt C gelten nicht für Daten, die keine personenbezogenen Daten sind.
1.2. Mit diesem Abschnitt C beabsichtigen die Parteien, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (die „DSGVO”), einschließlich Artikel 28 Absatz 3, sicherzustellen, in der die spezifischen Anforderungen für den Inhalt von Auftragsverarbeitungsverträgen festgelegt sind. Alle in diesem Abschnitt C verwendeten Begriffe, die in der DSGVO definiert sind oder verwendet werden, sollten gemäß der DSGVO ausgelegt werden.
1.3. Die personenbezogenen Daten der in Ziffer 2.1 genannten Betroffenen können von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern für die Verbesserung und Entwicklung des Angebots von Grundfos sowie für die technische Wartung und Verbesserung, z. B. zur Fehlerbehebung, verwendet werden. Grundfos oder seine Unterauftragsverarbeiter (je nach Sachlage) fungieren dafür als Verantwortliche, und dementsprechend fallen solche Verarbeitungstätigkeiten nicht in den Geltungsbereich dieses Abschnitts C. Soweit möglich werden die verwendeten personenbezogenen Daten anonymisiert oder aggregiert.
2. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten
2.1. Wenn Grundfos personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, umfasst die Verarbeitung die in obigem Abschnitt A beschriebenen Daten.
3. Die Verarbeitungsprozesse
3.1. Die Verarbeitungsprozesse, die ausgeführt werden, wenn Grundfos und seine Unterauftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, sind in obigem Abschnitt A beschrieben.
4. Allgemeine Verpflichtungen von Grundfos und des Kunden
4.1. Grundfos verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzgesetz und nur auf der Grundlage der direkt dokumentierten Anweisungen des Kunden zum Zwecke der Bereitstellung der vereinbarten Services, einschließlich im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, vgl. auch Ziffer 6. Die Parteien beabsichtigen, dass der Inhalt dieses Abschnitts C dokumentierte Anweisungen des Kunden darstellt. Verstößt eine Anweisung nach Ansicht von Grundfos gegen die Datenschutzbestimmungen der DSGVO oder anderer EU-/EWR-Mitgliedstaaten, hat Grundfos den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen von Grundfos aus der DSGVO darf die Unterstützung, die Grundfos dem Kunden zur Befolgung dieser Anweisungen gewährt, die wirtschaftlich vertretbare Unterstützung nicht überschreiten.
4.2. Abgesehen davon, wie in Ziffer 1.3 dargelegt, darf Grundfos die personenbezogenen Daten des Kunden nicht für andere Zwecke oder ohne Anweisungen des Kunden verarbeiten, es sei denn, Grundfos ist dazu nach dem Recht der Europäischen Union oder der EU-/EWR-Mitgliedstaaten, dem Grundfos unterliegt, dazu verpflichtet. In diesem Fall informiert Grundfos den Kunden vor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten über diese gesetzlichen Anforderungen, es sei denn, dieses Gesetz verbietet solche Informationen aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Um Zweifel auszuräumen: Grundfos und seine Unterauftragsverarbeiter können bei Bedarf auf die personenbezogenen Daten zugreifen, um die vereinbarten Services bereitzustellen, einschließlich der Durchführung von Support-Services für den Kunden.
4.3. Grundfos hat alle von Grundfos gemäß Artikel 32 der DSGVO geforderten Maßnahmen zu ergreifen, den Kunden unverzüglich über einen Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten zu benachrichtigen und ihn bei der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO zu unterstützen, wobei die Art der Verarbeitung und der Informationen, die Grundfos zur Verfügung stehen, zu berücksichtigen sind. Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen von Grundfos aus der DSGVO darf die Unterstützung, die Grundfos dem Kunden gewährt, die wirtschaftlich vertretbare Unterstützung nicht überschreiten.
4.4. Grundfos hat den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, zu unterstützen, um die Verpflichtung des Kunden zu erfüllen, auf Anfragen zur Ausübung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte des Betroffenen zu reagieren. Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen von Grundfos aus der DSGVO darf die Unterstützung, die Grundfos dem Kunden gewährt, die wirtschaftlich vertretbare Unterstützung nicht überschreiten.
4.5. Grundfos stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in diesem Abschnitt C und in Artikel 28 der DSGVO festgelegten Verpflichtungen nachzuweisen, und gewährt und unterstützt Audits, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden oder einem anderen vom Kunde beauftragten Auditor durchgeführt werden.
4.6. Um die in Ziffer 4.5 genannten Audit-Anforderungen zu erfüllen, kann Grundfos nach eigenem Ermessen dem Kunden Audit-Berichte oder -Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die von einem unabhängigen Auditor erstellt wurden. Diese Audit-Berichte oder -Bescheinigungen können allgemeiner oder kundenspezifischer Natur sein und dürfen nicht älter als 12 Monate sein, wenn sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
4.7. Wenn Grundfos dem Kunden die in Ziffer 4.6 dargelegte Dokumentation nicht zur Verfügung stellt oder wenn Grundfos oder seine Unterauftragnehmer eine Datenschutzverletzung festgestellt haben, kann der Kunde ein Audit einleiten. Diese Audits (i) sind auf höchstens ein (1) Audit pro Kalenderjahr beschränkt; (ii) haben den von den Parteien, einschließlich des Auditors, wenn dieser Auditor nicht der Kunde ist, nach billigem Ermessen im Voraus vereinbarten Umfang; (iii) werden innerhalb der normalen Geschäftszeiten zu einem im Voraus vereinbarten Datum und Zeitpunkt und ohne unangemessene Unterbrechung des Tagesgeschäfts von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern durchgeführt; und (iv) gehen auf Kosten des Kunden (außer den internen Kosten von Grundfos, die nicht vom Kunden getragen werden). Wenn der Auditor nicht der Kunde ist, ist dieser Auditor an Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden, die für Grundfos (nach billigem Ermessen) akzeptabel sind.
4.8. Der Kunde garantiert, dass die personenbezogenen Daten rechtmäßig erfasst wurden und dass die betroffenen Personen ausreichend darüber informiert wurden, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
5. Unterauftragsverarbeiter
5.1. Der Kunde erteilt Grundfos eine allgemeine schriftliche Genehmigung, andere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) für alle im Auftrag des Kunden gemäß diesem Abschnitt C durchgeführten Verarbeitungsprozesse zu beauftragen. Vor der Beauftragung eines neuen Auftragsverarbeiter hat Grundfos den Kunden schriftlich über die beabsichtigten Änderung zu benachrichtigen. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kann der Kunde dem Einsatz des Unterauftragsverarbeiters nach billigem Ermessen widersprechen. In diesem Fall besprechen die Parteien nach Treu und Glauben mögliche Lösungen. Wenn sich die Parteien nicht auf eine Lösung einigen und der Kunde seinen Widerspruch aufrechterhält, kann Grundfos die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, gilt der Unterauftragsverarbeiter als genehmigt.
5.2. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in obigem Abschnitt A aufgeführt.
5.3. Alle beauftragten Unterauftragsverarbeiter müssen stets die Anforderungen und Verpflichtungen gemäß Artikel 28 Absatz 2 und Artikel 28 Absatz 4 der DSGVO erfüllen.
6. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation
6.1. Die personenbezogenen Daten können außerhalb der EU/des EWR in Länder übertragen werden, die Gegenstand einer Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission waren oder die in den Rahmenbedingungen des EU-US Privacy Shield oder des Swiss-US Privacy Shield (sofern relevant) enthalten sind. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern in ein anderes Gebiet außerhalb der EU/des EWR übertragen werden, sofern Grundfos und seine Unterauftragsverarbeiter sichergestellt haben, dass eine Rechtsgrundlage für die Übertragung dieser Daten besteht, z. B. Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer (Entscheidung 2010/87/EU), verbindliche Unternehmensregeln oder ähnliches. Zu diesem Zweck werden Grundfos und seine direkten oder indirekten Unterauftragsverarbeiter vom Kunden beauftragt, im Namen des Kunden (als Datenexporteur) Standardvertragsklauseln abzuschließen. Der Kunde kann jederzeit eine Kopie dieser Standardvertragsklauseln, einschließlich der Anhänge dazu, anfordern.
7. Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten
7.1. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung hat Grundfos nach Wahl des Kunden alle personenbezogenen Daten zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben sowie vorhandene Kopien zu löschen, es sei denn, das Recht der Mitgliedstaaten der EU/des EWR verlangt die Speicherung der personenbezogenen Daten. Alle Backups werden gemäß den üblichen Verfahren von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern gelöscht.
7.2. Nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung kann Grundfos personenbezogene Daten in Bezug auf Benutzereinstellungen, Präferenzen und andere personalisierte Funktionen drei Jahre lang aufbewahren (es sei denn, ein kürzerer oder längerer Zeitraum ist in Abschnitt A angegeben). Der Zweck dieser Aufbewahrung besteht darin, es dem Kunden und seinen Mitarbeitern zu erleichtern, dort weiterzumachen, wo sie aufgehört haben, wenn der Kunde die Services zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchte, wodurch Zeit und Ressourcen für den Kunden gespart werden. Der Kunde und die jeweiligen Betroffenen können Grundfos jederzeit auffordern, diese personenbezogenen Daten zu löschen.
8. Vertraulichkeit
8.1. Grundfos hat personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass sich Personen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.
8.2. Der Kunde hat alle Audit-Berichte, -Bescheinigungen, Inspektionsnotizen oder sonstigen Dokumente (unabhängig davon, ob sie vom Kunden selbst, einem externen Auditor oder von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern erstellt oder bereitgestellt wurden), die in den Ziffern 4.6 und 4.7 genannt sind, vertraulich zu behandeln. Diese Dokumente dürfen nur vom Kunden selbst und ausschließlich für die Erfüllung der Auditpflicht gemäß der DSGVO verwendet werden.
9. Laufzeit und fortgeltende Ziffern
9.1. Der in diesem Abschnitt C enthaltene Auftragsverarbeitungsvertrag läuft geeinsam mit der Vereinbarung ab oder wird (nur) gemeinsam mit dem Rest der Vereinbarung gekündigt. Die Ziffern 7 und 8 gelten auch nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung.
Stand: 1. Aug 2024