Fachartikel
Grundfos Go Garantie - Bedingungen
Grundfos Go Garantie - Bedingungen
Stand 11.07.2018, gültig für Deutschland
Eigentümern (im Folgenden: „Nutzern“) von Produkten, für die die „GRUNDFOS GO GARANTIE“ gilt (Ziff. 1), stehen unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen (Ziff. 2) im nachstehend aufgeführten Umfang (Ziff. 3) Garantieansprüche gegen die Grundfos GmbH, Schlüterstraße 33,D-40699 Erkrath (im Folgenden: „GRUNDFOS“) zu.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von GRUNDFOS in Bezug auf das Produkt und gilt zugunsten des jeweiligen (ggf. durch den Betreiber vertretenen) Eigentümers. Die Garantie gilt somit auch bei späterem Weiterverkauf, solange das Produkt am gleichen Standort (gleiche Immobilie) weiter betrieben wird. Wird das Produkt an einen anderen Standort verbracht als den, für den es registriert wurde, erlischt die Garantie und lebt später auch nicht wieder auf, sollte es wieder zurückgebracht werden.
GRUNDFOS behält sich vor, diese Garantiebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder auch das Garantieprogramm einzustellen. Für die registrierten Produkte gelten jeweils die am Tag der Registrierung gültigen Bedingungen. Bereits registrierte Produkte werden von einer etwaigen Einstellung des Garantieprogramms nicht berührt.
1. Garantiefähige Produkte
Garantiefähig sind die Produkte, die im Zeitpunkt der Registrierung auf der Produktliste als garantiefähig aufgeführt werden: www.gogarantie.mypump.info/produkte
2. Garantievoraussetzungen
Voraussetzung der Garantiegewährung ist die Einhaltung der nachstehenden Bedingungen:
2.1. Erste Inbetriebnahme
Die Garantie gilt für Produkte, die ab dem 1.5.2018 in Betrieb genommen worden sind.
2.2. Einsatzort
Die Garantie wird nur für Produkte gewährt, die in Deutschland registriert und betrieben werden. Sie gilt weiter nur, solange das Produkt an dem gleichen Standort (gleiche Immobilie) eingesetzt wird, für den es registriert wurde (s. oben).
2.3. Registrierung durch Erstellung und Übersendung eines Go-Reports
Der Nutzer muss das Produkt durch Erstellung und Übersendung eines Go-Reports registrieren, bevor die Nutzungsdauer 2.160 Betriebsstunden überschritten hat. Eine spätere Registrierung ist ausgeschlossen.
Der Go-Report muss zwingend durch Nutzung der App „GRUNDFOS GO Remote“ erstellt werden. Es ist erforderlich, dass im Go-Report sämtliche Kategorien wahrheitsgemäß ausgefüllt werden (abgefragt werden insbesondere Grundfos Produktnummer (Artikelnummer), Produkt-Seriennummer, Anzahl Betriebsstunden, Produktionscode).
Die Übersendung des erstellten Go-Reports muss per Email an die Adresse: go.de@grundfos.com erfolgen.
Jedes Produkt kann nur einmal registriert werden.
2.4. Inbetriebnahme und Wartung durch Fachfirma
Das Produkt muss ordnungsgemäß (lt. Inbetriebnahmeanleitung) durch eine Fachfirma eingebaut und in Betrieb genommen worden sein. Es darf ausschließlich nur zu den in der Betriebs- und Bedienungsanleitung vorgesehen Zwecken verwendet worden sein. Erforderliche Wartungen müssen durch Fachfirmen durchgeführt worden sein.
2.5. Stellung des Antrags auf Erbringung von Garantieleistungen innerhalb der Garantiefrist
Die Garantiefrist beträgt 5 Jahre ab Erstellung des Go-Reports, maximal aber 10 Jahre ab Produktionsdatum (Produktionscode gem. Typenschild). Werden Garantieleistungen erbracht, hat dies auf die Länge der Garantiefrist keine Auswirkungen. Diese verlängert sich also nicht.
Der Antrag auf Erbringung von Garantieleistungen kann nur innerhalb der Garantiefrist gestellt werden. Er ist über das auf der Website www.mypump.info hinterlegte Onlineformular unter Beifügung eines eingescannten Kaufbelegs zu stellen. Der Antragsteller hat den jeweiligen Bedingungen auf der Webseite zu folgen.
Der Antragsteller muss Eigentümer oder bevollmächtigter Betreiber des Produktes sein. Es sind alle auf der Webseite geforderten Angaben, inklusive persönlicher Angaben und Standortangaben des Produktes zu leisten.
2.6. Produktmangel
Die Garantie greift ein bei anfänglichen (= bereits bei Lieferung an den direkten Kunden der GRUNDFOS-Gesellschaft) vorhandenen Konstruktions- und Fabrikationsmängeln von Hardwarekomponenten und weiter von Software, soweit diese zum Ausfall der Pumpe führt. Mängel, die aufgrund
- normalem Verschleiß,
- unsachgemäßer Lagerung, Montage, Verwendung oder Umbau,
- Nutzung mit einem ungeeigneten Medium oder
- durch äußere Einflüsse wie etwa Frost oder physische äußere Gewalteinwirkung
u.Ä. entstehen, lösen keinen Garantieanspruch aus.
3. Rechte aufgrund der Garantie
3.1. Liegen die Garantievoraussetzungen nach Ziff. 1 und Ziff. 2 vor, gewährt GRUNDFOS insoweit Garantie, als dass GRUNDFOS für die Mängel wie folgt einsteht:
- Auf Aufforderung liefert GRUNDFOS nach eigener Wahl und auf eigene Kosten ein neues Ersatzteil oder ein neues Produkt. Falls GRUNDFOS ein Einsendeformular für das Einsenden des mangelhaften Produktes zum Download anbietet, ist dieses vom Antragsteller zu nutzen. Falls sich GRUNDFOS für die Belieferung mit einem neuen Ersatzprodukt entscheidet und dem Nutzer das Recht einräumt, innerhalb einer gewissen Produktrange eine Auswahl zu treffen, hat der Nutzer dieses Wahlrecht binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Einräumung des Wahlrechts auszuüben; versäumt der Nutzer diese Frist, erlischt sein Garantieanspruch.
- GRUNDFOS ist auch berechtigt, stattdessen das Produkt auf eigene Kosten zu reparieren. Entscheidet sich GRUNDFOS dafür oder will GRUNDFOS dies prüfen, hat der Nutzer nach Wahl und erst nach Aufforderung von GRUNDFOS das Produkt oder Teile davon auf Aufforderung an GRUNDFOS zu senden oder GUNDFOS den Zugang zu dem Gerät zu ermöglichen. Falls GRUNDFOS ein Einsendeformular für das Einsenden des mangelhaften Produktes zum Download anbietet, ist dieses vom Antragsteller zu nutzen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Produkt, für das die Garantierechte in Anspruch genommen werden, für GRUNDFOS vor Ort an einem zuvor vereinbarten Termin so zur Überprüfung zugänglich gemacht wird, dass keine Verzögerungen auftreten und eine gefahrenlose Leistungserfüllung möglich ist. Vorausgesetzt wird ein maximaler Zeitaufwand von 15 Minuten für die Herstellung des hindernisfreien Zugangs (Zeitpunkt, ab dem mit den Arbeiten begonnen werden kann). Weiter wird er GRUNDFOS Strom, Wasser und qualifiziertes Personal zugänglich machen, das über aufgetretene Störungen, Fehler und Schäden informieren kann. Soweit es aufgrund von in der Sphäre des Nutzers liegenden Gründen - z.B. aufgrund von baulichen Gegebenheiten – erforderlich ist, dass Arbeiten vor Ort durch zwei Personen ausgeführt werden, hat der Nutzer dies frühestmöglich mitzuteilen. Ist der Nutzer unsicher, hat er auch dies mitzuteilen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Verletzung dieser Mitwirkungshandlungen, weil entweder der Termin länger dauert als sonst notwendig oder ein Ersatztermin bzw. ein zusätzlicher Termin erforderlich wird, hat der Nutzer den Zusatzaufwand entsprechend den Preisen gemäß aktueller Preisliste von GRUNDFOS zu entgelten.
- Die Transportkosten trägt GRUNDFOS, wenn das in den beiden vorstehenden Absätzen beschriebene Verfahren eingehalten wurde.
- Den Ausbau des mangelhaften Produkts und den Einbau der Ersatzsache oder des reparierten Produkts übernimmt GRUNDFOS nicht. Wenn der Nutzer selbst einen Aus- und Einbau durchführen muss, erstattet GRUNDFOS ihm anteilig Austauschkosten in Höhe laut verlinkter Kostenliste: www.gogarantie.mypump.info/produkte
3.2. Weitere Rechte – insbesondere Kosten- oder Schadensübernahmen - folgen nicht aus der Garantie; die vorstehenden Ausführungen sind also abschließend zu verstehen.
3.3. Weitergehende gesetzliche Rechte des Nutzers werden durch die Einräumung der Garantierechte selbstverständlich nicht berührt.
3.4 Eine kumulierte Geltendmachung von Ansprüchen aus der Garantie und aus der gesetzlichen Gewährleistung ist allerdings ausgeschlossen. Die Ausübung von Rechten aus dieser Garantie ist daher ausgeschlossen, wenn der Nutzer gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) bereits erfolgreich Gewährleistungsrechte ausgeübt hat (etwa Nachbesserung, Minderung oder Rücktrittsrechte). Sollte der Nutzer nach Ausübung von Garantierechten zusätzlich erfolgreich Gewährleistungsrechte (etwa Nachbesserung, Minderung oder Rücktrittsrechte) gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) ausüben, ist er gegenüber GRUNDFOS verpflichtet, dass aufgrund der Garantieleistungen Erlangte nach den Regeln über das Bereicherungsrecht zurückzugewähren.
4. Sonstiges
4.1. Wird die Garantie unberechtigermaßen in Anspruch genommen – etwa, weil sich ein anfänglicher Mangel nicht bestätigt - trägt der Nutzer die entstandenen Transportkosten wie auch etwaige Reparaturkosten nach branchenüblichen Sätzen.
4.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Erkrath.
4.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Grundfos Go Garantie Zusatzmodule „Premium5“ UND „Premium10“
Bedingungen Deutschland - gültig ab 01.01.2021
Für Produkte, die ein Nutzer für die GRUNDFOS GO GARANTIE registriert und für die er ergänzend das kostenpflichtige Zusatzmodul „Premium5“ oder „Premium10“ gebucht hat, gelten ergänzend – und insofern vorrangig – zu den GRUNDFOS GO GARANTIE Garantiebedingungen die nachstehenden Regelungen:
- Abweichend von Ziffer 2.6. gilt auch normaler Verschleiß als garantieauslösender Fall. Für Verschleiß an den eingebauten Sensoren gilt dies allerdings nur einmal im Laufe der Garantiezeit.
- Bei dem Zusatzmodul „Premium10“ verlängert sich der Garantiezeitraum gemäß Ziffer 2.5 der Garantiebedingungen auf 10 Jahre ab Erstellung des Go-Reports, maximal aber 12 Jahre ab Produktionsdatum (Produktionscode gem. Typenschild).
- Der Preis für das Zusatzmodul „Premium5“ beläuft sich auf 5%, der für das Zusatzmodul „Premium10“ auf 10% des Listenpreises des Produktes. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Buchung des Zusatzmoduls. Die Preislisten können im E-Paper Portal eingesehen werden. Der Preis ist mit Buchung des Zusatzmoduls fällig.
- Im Übrigen gelten ergänzend und nachrangig die GRUNDFOS GO GARANTIE Garantiebedingungen.
Grundfos Go Garantie - Bedingungen
Stand 11.07.2018, gültig für Österreich
Eigentümern (im Folgenden: „Nutzern“) von Produkten, für die die „GRUNDFOS GO GARANTIE“ gilt (Ziff. 1), stehen unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen (Ziff. 2) im nachstehend aufgeführten Umfang (Ziff. 3) Garantieansprüche gegen die Fa. Grundfos Pumpen Vertrieb Ges.m.b.H. Grundfosstraße 2, 5082 Grödig (im Folgenden: „GRUNDFOS“) zu.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von GRUNDFOS in Bezug auf das Produkt und gilt zugunsten des jeweiligen (ggf. durch den Betreiber vertretenen) Eigentümers. Die Garantie gilt somit auch bei späterem Weiterverkauf, solange das Produkt am gleichen Standort (gleiche Immobilie) weiter betrieben wird. Wird das Produkt an einen anderen Standort verbracht als den, für den es registriert wurde, erlischt die Garantie und lebt später auch nicht wieder auf, sollte es wieder zurückgebracht werden.
GRUNDFOS behält sich vor, diese Garantiebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder auch das Garantieprogramm einzustellen. Für die registrierten Produkte gelten jeweils die am Tag der Registrierung gültigen Bedingungen. Bereits registrierte Produkte werden von einer etwaigen Einstellung des Garantieprogramms nicht berührt.
1. Garantiefähige Produkte
Garantiefähig sind die Produkte, die im Zeitpunkt der Registrierung auf der Produktliste als garantiefähig aufgeführt werden: www.gogarantie.mypump.info/produkte
2. Garantievoraussetzungen
Voraussetzung der Garantiegewährung ist die Einhaltung der nachstehenden Bedingungen:
2.1. Erste Inbetriebnahme
Die Garantie gilt für Produkte, die ab dem 1.5.2018 in Betrieb genommen worden sind.
2.2. Einsatzort
Die Garantie wird nur für Produkte gewährt, die in Österreich registriert und betrieben werden. Sie gilt weiter nur, solange das Produkt an dem gleichen Standort (gleiche Immobilie) eingesetzt wird, für den es registriert wurde (s. oben).
2.3. Registrierung durch Erstellung und Übersendung eines Go-Reports
Der Nutzer muss das Produkt durch Erstellung und Übersendung eines Go-Reports registrieren, bevor die Nutzungsdauer
2.160 Betriebsstunden überschritten hat. Eine spätere Registrierung ist ausgeschlossen.
Der Go-Report muss zwingend durch Nutzung der App „GRUNDFOS GO Remote“ erstellt werden. Es ist erforderlich, dass im Go-Report sämtliche Kategorien wahrheitsgemäß ausgefüllt werden (abgefragt werden insbesondere Grundfos Produktnummer (Artikelnummer), Produkt-Seriennummer, Anzahl Betriebsstunden, Produktionscode).
Die Übersendung des erstellten Go-Reports muss per Email an die Adresse: go.at@grundfos.com erfolgen.
Jedes Produkt kann nur einmal registriert werden.
2.4. Inbetriebnahme und Wartung durch Fachfirma
Das Produkt muss ordnungsgemäß (lt. Inbetriebnahmeanleitung) durch eine Fachfirma eingebaut und in Betrieb genommen worden sein. Es darf ausschließlich nur zu den in der Betriebs- und Bedienungsanleitung vorgesehen Zwecken verwendet worden sein. Erforderliche Wartungen müssen durch Fachfirmen durchgeführt worden sein.
2.5. Stellung des Antrags auf Erbringung von Garantieleistungen innerhalb der Garantiefrist
Die Garantiefrist beträgt 5 Jahre ab Erstellung des Go-Reports, maximal aber 10 Jahre ab Produktionsdatum (Produktionscode gem. Typenschild). Werden Garantieleistungen erbracht, hat dies auf die Länge der Garantiefrist keine Auswirkungen. Diese verlängert sich also nicht.
Der Antrag auf Erbringung von Garantieleistungen kann nur innerhalb der Garantiefrist gestellt werden. Er ist über das auf der Website www.mypump.info hinterlegte Onlineformular unter Beifügung eines eingescannten Kaufbelegs zu stellen. Der Antragsteller hat den jeweiligen Bedingungen auf der Webseite zu folgen.
Der Antragsteller muss Eigentümer oder bevollmächtigter Betreiber des Produktes sein. Es sind alle auf der Webseite geforderten Angaben, inklusive persönlicher Angaben und Standortangaben des Produktes zu leisten.
2.6. Produktmangel
Die Garantie greift ein bei anfänglichen (= bereits bei Lieferung an den direkten Kunden der GRUNDFOS-Gesellschaft) vorhandenen Konstruktions- und Fabrikationsmängeln von Hardwarekomponenten und weiter von Software, soweit diese zum Ausfall der Pumpe führt. Mängel, die aufgrund
- normalem Verschleiß,
- unsachgemäßer Lagerung, Montage, Verwendung oder Umbau,
- Nutzung mit einem ungeeigneten Medium oder
- durch äußere Einflüsse wie etwa Frost oder physische äußere Gewalteinwirkung
u.Ä. entstehen, lösen keinen Garantieanspruch aus.
3. Rechte aufgrund der Garantie
3.1. Liegen die Garantievoraussetzungen nach Ziff. 1 und Ziff. 2 vor, gewährt GRUNDFOS insoweit Garantie, als dass GRUNDFOS für die Mängel wie folgt einsteht:
- Auf Aufforderung liefert GRUNDFOS nach eigener Wahl und auf eigene Kosten ein neues Ersatzteil oder ein neues Produkt. Falls GRUNDFOS ein Einsendeformular für das Einsenden des mangelhaften Produktes zum Download anbietet, ist dieses vom Antragsteller zu nutzen. Falls sich GRUNDFOS für die Belieferung mit einem neuen Ersatzprodukt entscheidet und dem Nutzer das Recht einräumt, innerhalb einer gewissen Produktrange eine Auswahl zu treffen, hat der Nutzer dieses Wahlrecht binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Einräumung des Wahlrechts auszuüben; versäumt der Nutzer diese Frist, erlischt sein Garantieanspruch.
- GRUNDFOS ist auch berechtigt, stattdessen das Produkt auf eigene Kosten zu reparieren. Entscheidet sich GRUNDFOS dafür oder will GRUNDFOS dies prüfen, hat der Nutzer nach Wahl und erst nach Aufforderung von GRUNDFOS das Produkt oder Teile davon auf Aufforderung an GRUNDFOS zu senden oder GRUNDFOS den Zugang zu dem Gerät zu ermöglichen. Falls GRUNDFOS ein Einsendeformular für das Einsenden des mangelhaften Produktes zum Download anbietet, ist dieses vom Antragsteller zu nutzen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Produkt, für das die Garantierechte in Anspruch genommen werden, für GRUNDFOS vor Ort an einem zuvor vereinbarten Termin so zur Überprüfung zugänglich gemacht wird, dass keine Verzögerungen auftreten und eine gefahrenlose Leistungserfüllung möglich ist. Vorausgesetzt wird ein maximaler Zeitaufwand von 15 Minuten für die Herstellung des hindernisfreien Zugangs (Zeitpunkt, ab dem mit den Arbeiten begonnen werden kann). Weiter wird er GRUNDFOS Strom, Wasser und qualifiziertes Personal zugänglich machen, das über aufgetretene Störungen, Fehler und Schäden informierten kann. Soweit es aufgrund von in der Sphäre des Nutzers liegenden Gründen - z.B. aufgrund von baulichen Gegebenheiten – erforderlich ist, dass Arbeiten vor Ort durch zwei Personen ausgeführt werden, hat der Nutzer dies frühestmöglich mitzuteilen. Ist der Nutzer unsicher, hat er auch dies mitzuteilen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Verletzung dieser Mitwirkungshandlungen, weil entweder der Termin länger dauert als sonst notwendig oder ein Ersatztermin bzw. ein zusätzlicher Termin erforderlich wird, hat der Nutzer den Zusatzaufwand entsprechend den Preisen gemäß aktueller Preisliste von GRUNDFOS zu entgelten.
- Die Transportkosten trägt GRUNDFOS, wenn das in den beiden vorstehenden Absätzen beschriebene Verfahren eingehalten wurde.
- Den Ausbau des mangelhaften Produkts und den Einbau der Ersatzsache oder des reparierten Produkts übernimmt GRUNDFOS nicht. Wenn der Nutzer selbst einen Aus- und Einbau durchführen muss, erstattet GRUNDFOS ihm anteilig Austauschkosten in Höhe laut verlinkter Kostenliste: www.gogarantie.mypump.info/produkte
3.2. Weitere Rechte – insbesondere Kosten- oder Schadensübernahmen - folgen nicht aus der Garantie; die vorstehenden Ausführungen sind also abschließend zu verstehen.
3.3. Weitergehende gesetzliche Rechte des Nutzers werden durch die Einräumung der Garantierechte selbstverständlich nicht berührt.
3.4. Eine kumulierte Geltendmachung von Ansprüchen aus der Garantie und aus der gesetzlichen Gewährleistung ist allerdings ausgeschlossen. Die Ausübung von Rechten aus dieser Garantie ist daher ausgeschlossen, wenn der Nutzer gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) bereits erfolgreich Gewährleistungsrechte ausgeübt hat (etwa Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung). Sollte der Nutzer nach Ausübung von Garantierechten zusätzlich erfolgreich Gewährleistungsrechte (etwa Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung) gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) ausüben, ist er gegenüber GRUNDFOS verpflichtet, dass aufgrund der Garantieleistungen Erlangte nach den Regeln über das Bereicherungsrecht zurückzugewähren.
4. Sonstiges
4.1. Wird die Garantie unberechtigermaßen in Anspruch genommen – etwa, weil sich ein anfänglicher Mangel nicht bestätigt - trägt der Nutzer die entstandenen Transportkosten wie auch etwaige Reparaturkosten nach branchenüblichen Sätzen.
4.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Grödig.
4.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts
Grundfos Go Garantie Zusatzmodule „Premium5“ UND „Premium10“
Bedingungen Österreich - gültig ab 01.01.2021
Für Produkte, die ein Nutzer für die GRUNDFOS GO GARANTIE registriert und für die er ergänzend das kostenpflichtige Zusatzmodul „Premium5“ oder „Premium10“ gebucht hat, gelten ergänzend – und insofern vorrangig – zu den GRUNDFOS GO GARANTIE Garantiebedingungen die nachstehenden Regelungen:
- Abweichend von Ziffer 2.6. gilt auch normaler Verschleiß als garantieauslösender Fall. Für Verschleiß an den eingebauten Sensoren gilt dies allerdings nur einmal im Laufe der Garantiezeit.
- Bei dem Zusatzmodul „Premium10“ verlängert sich der Garantiezeitraum gemäß Ziffer 2.5 der Garantiebedingungen auf 10 Jahre ab Erstellung des Go-Reports, maximal aber 12 Jahre ab Produktionsdatum (Produktionscode gem. Typenschild).
- Der Preis für das Zusatzmodul „Premium5“ beläuft sich auf 5%, der für das Zusatzmodul „Premium10“ auf 10% des Listenpreises des Produktes. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Buchung des Zusatzmoduls. Die Preislisten können im E-Paper Portal eingesehen werden. Der Preis ist mit Buchung des Zusatzmoduls fällig.
- Im Übrigen gelten ergänzend und nachrangig die GRUNDFOS GO GARANTIE Garantiebedingungen.
Grundfos Go Garantie - Bedingungen
Stand 11.07.2018, gültig für die Schweiz
Eigentümern (im Folgenden: „Nutzern“) von Produkten, für die die „GRUNDFOS GO GARANTIE“ gilt (Ziff. 1), stehen unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen (Ziff. 2) im nachstehend aufgeführten Umfang (Ziff. 3) Garantieansprüche gegen die Grundfos Pumpen AG, Bruggacherstrasse 10, CH 8117 Fällanden/ZH (im Folgenden: „GRUNDFOS“) zu.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von GRUNDFOS in Bezug auf das Produkt und gilt zugunsten des jeweiligen (ggf. durch den Betreiber vertretenen) Eigentümers. Die Garantie gilt somit auch bei späterem Weiterverkauf, solange das Produkt am gleichen Standort (gleiche Immobilie) weiter betrieben wird. Wird das Produkt an einen anderen Standort verbracht als den, für den es registriert wurde, erlischt die Garantie und lebt später auch nicht wieder auf, sollte es wieder zurückgebracht werden.
GRUNDFOS behält sich vor, diese Garantiebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder auch das Garantieprogramm einzustellen. Für die registrierten Produkte gelten jeweils die am Tag der Registrierung gültigen Bedingungen. Bereits registrierte Produkte werden von einer etwaigen Einstellung des Garantieprogramms nicht berührt.
1. Garantiefähige Produkte
Garantiefähig sind die Produkte, die im Zeitpunkt der Registrierung auf der Produktliste als garantiefähig aufgeführt werden: http://www.gogarantie.mypump.info/produkte
2. Garantievoraussetzungen
Voraussetzung der Garantiegewährung ist die Einhaltung der nachstehenden Bedingungen:
2.1. Erste Inbetriebnahme
Die Garantie gilt für Produkte, die ab dem 1.5.2018 in Betrieb genommen worden sind.
2.2. Einsatzort
Die Garantie wird nur für Produkte gewährt, die in der Schweiz registriert und betrieben werden. Sie gilt weiter nur, solange das Produkt an dem gleichen Standort (gleiche Immobilie) eingesetzt wird, für den es registriert wurde (s. oben).
2.3. Registrierung durch Erstellung und Übersendung eines Go-Reports
Der Nutzer muss das Produkt durch Erstellung und Übersendung eines Go-Reports registrieren, bevor die Nutzungsdauer
2.160 Betriebsstunden überschritten hat. Eine spätere Registrierung ist ausgeschlossen.
Der Go-Report muss zwingend durch Nutzung der App „GRUNDFOS GO Remote“ erstellt werden. Es ist erforderlich, dass im Go-Report sämtliche Kategorien wahrheitsgemäß ausgefüllt werden (abgefragt werden insbesondere Grundfos Produktnummer (Artikelnummer), Produkt-Seriennummer, Anzahl Betriebsstunden, Produktionscode).
Die Übersendung des erstellten Go-Reports muss per Email an die Adresse: go.ch@grundfos.com erfolgen.
Jedes Produkt kann nur einmal registriert werden.
2.4. Inbetriebnahme und Wartung durch Fachfirma
Das Produkt muss ordnungsgemäß (lt. Inbetriebnahmeanleitung) durch eine Fachfirma eingebaut und in Betrieb genommen worden sein. Es darf ausschließlich nur zu den in der Betriebs- und Bedienungsanleitung vorgesehen Zwecken verwendet worden sein. Erforderliche Wartungen müssen durch Fachfirmen durchgeführt worden sein.
2.5.Stellung des Antrags auf Erbringung von Garantieleistungen innerhalb der Garantiefrist
Die Garantiefrist beträgt 5 Jahre ab Erstellung des Go-Reports, maximal aber 10 Jahre ab Produktionsdatum (Produktionscode gem. Typenschild). Werden Garantieleistungen erbracht, hat dies auf die Länge der Garantiefrist keine Auswirkungen. Diese verlängert sich also nicht.
Der Antrag auf Erbringung von Garantieleistungen kann nur innerhalb der Garantiefrist gestellt werden. Er ist über das auf der Website www.mypump.info hinterlegte Onlineformular unter Beifügung eines eingescannten Kaufbelegs zu stellen. Der Antragsteller hat den jeweiligen Bedingungen auf der Webseite zu folgen.
Der Antragsteller muss Eigentümer oder bevollmächtigter Betreiber des Produktes sein. Es sind alle auf der Webseite geforderten Angaben, inklusive persönlicher Angaben und Standortangaben des Produktes zu leisten.
2.6. Produktmangel
Die Garantie greift ein bei anfänglichen (= bereits bei Lieferung an den direkten Kunden der GRUNDFOS-Gesellschaft) vorhandenen Konstruktions- und Fabrikationsmängeln von Hardwarekomponenten und weiter von Software, soweit diese zum Ausfall der Pumpe führt. Mängel, die aufgrund
- normalem Verschleiß,
- unsachgemäßer Lagerung, Montage, Verwendung oder Umbau,
- Nutzung mit einem ungeeigneten Medium oder
- durch äußere Einflüsse wie etwa Frost oder physische äußere Gewalteinwirkung
u.Ä. entstehen, lösen keinen Garantieanspruch aus.
3. Rechte aufgrund der Garantie
3.1. Liegen die Garantievoraussetzungen nach Ziff. 1 und Ziff. 2 vor, gewährt GRUNDFOS insoweit Garantie, als dass GRUNDFOS für die Mängel wie folgt einsteht:
- Auf Aufforderung liefert GRUNDFOS nach eigener Wahl und auf eigene Kosten ein neues Ersatzteil oder ein neues Produkt. Falls GRUNDFOS ein Einsendeformular für das Einsenden des mangelhaften Produktes zum Download anbietet, ist dieses vom Antragsteller zu nutzen. Falls sich GRUNDFOS für die Belieferung mit einem neuen Ersatzprodukt entscheidet und dem Nutzer das Recht einräumt, innerhalb einer gewissen Produktrange eine Auswahl zu treffen, hat der Nutzer dieses Wahlrecht binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Einräumung des Wahlrechts auszuüben; versäumt der Nutzer diese Frist, erlischt sein Garantieanspruch.
- GRUNDFOS ist auch berechtigt, stattdessen das Produkt auf eigene Kosten zu reparieren. Entscheidet sich GRUNDFOS dafür oder will GRUNDFOS dies prüfen, hat der Nutzer nach Wahl und erst nach Aufforderung von GRUNDFOS das Produkt oder Teile davon auf Aufforderung an GRUNDFOS zu senden oder GRUNDFOS den Zugang zu dem Gerät zu ermöglichen. Falls GRUNDFOS ein Einsendeformular für das Einsenden des mangelhaften Produktes zum Download anbietet, ist dieses vom Antragsteller zu nutzen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Produkt, für das die Garantierechte in Anspruch genommen werden, für GRUNDFOS vor Ort an einem zuvor vereinbarten Termin so zur Überprüfung zugänglich gemacht wird, dass keine Verzögerungen auftreten und eine gefahrenlose Leistungserfüllung möglich ist. Vorausgesetzt wird ein maximaler Zeitaufwand von 15 Minuten für die Herstellung des hindernisfreien Zugangs (Zeitpunkt, ab dem mit den Arbeiten begonnen werden kann). Weiter wird er GRUNDFOS Strom, Wasser und qualifiziertes Personal zugänglich machen, das über aufgetretene Störungen, Fehler und Schäden informierten kann. Soweit es aufgrund von in der Sphäre des Nutzers liegenden Gründen - z.B. aufgrund von baulichen Gegebenheiten – erforderlich ist, dass Arbeiten vor Ort durch zwei Personen ausgeführt werden, hat der Nutzer dies frühestmöglich mitzuteilen. Ist der Nutzer unsicher, hat er auch dies mitzuteilen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Verletzung dieser Mitwirkungshandlungen, weil entweder der Termin länger dauert als sonst notwendig oder ein Ersatztermin bzw. ein zusätzlicher Termin erforderlich wird, hat der Nutzer den Zusatzaufwand entsprechend den Preisen gemäß aktueller Preisliste von GRUNDFOS zu entgelten.
- Die Transportkosten trägt GRUNDFOS, wenn das in den beiden vorstehenden Absätzen beschriebene Verfahren eingehalten wurde.
- Den Ausbau des mangelhaften Produkts und den Einbau der Ersatzsache oder des reparierten Produkts übernimmt GRUNDFOS nicht. Wenn der Nutzer selbst einen Aus- und Einbau durchführen muss, erstattet GRUNDFOS ihm anteilig Austauschkosten in Höhe laut verlinkter Kostenliste: www.gogarantie.mypump.info/produkte
3.2. Weitere Rechte – insbesondere Kosten- oder Schadensübernahmen - folgen nicht aus der Garantie; die vorstehenden Ausführungen sind also abschließend zu verstehen.
3.3. Weitergehende gesetzliche Rechte des Nutzers werden durch die Einräumung der Garantierechte selbstverständlich nicht berührt.
3.4. Eine kumulierte Geltendmachung von Ansprüchen aus der Garantie und aus der gesetzlichen Gewährleistung ist allerdings ausgeschlossen. Die Ausübung von Rechten aus dieser Garantie ist daher ausgeschlossen, wenn der Nutzer gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) bereits erfolgreich Gewährleistungsrechte ausgeübt hat (etwa Nachbesserung, Minderung oder Rücktrittsrechte). Sollte der Nutzer nach Ausübung von Garantierechten zusätzlich erfolgreich Gewährleistungsrechte (etwa Nachbesserung, Minderung oder Rücktrittsrechte) gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) ausüben, ist er gegenüber GRUNDFOS verpflichtet, dass aufgrund der Garantieleistungen Erlangte nach den Regeln über das Bereicherungsrecht zurückzugewähren.
4. Sonstiges
4.1. Wird die Garantie unberechtigermaßen in Anspruch genommen – etwa, weil sich ein anfänglicher Mangel nicht bestätigt - trägt der Nutzer die entstandenen Transportkosten wie auch etwaige Reparaturkosten nach branchenüblichen Sätzen.
4.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft und ausschließlicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Gesellschaft.
4.3. Es gilt Schweizer Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Grundfos Go Garantie Zusatzmodule „Premium5“ UND „Premium10“
Bedingungen Schweiz - gültig ab 01.01.2021
Für Produkte, die ein Nutzer für die GRUNDFOS GO GARANTIE registriert und für die er ergänzend das kostenpflichtige Zusatzmodul „Premium5“ oder „Premium10“ gebucht hat, gelten ergänzend – und insofern vorrangig – zu den GRUNDFOS GO GARANTIE Garantiebedingungen die nachstehenden Regelungen:
- Abweichend von Ziffer 2.6. gilt auch normaler Verschleiß als garantieauslösender Fall. Für Verschleiß an den eingebauten Sensoren gilt dies allerdings nur einmal im Laufe der Garantiezeit.
- Bei dem Zusatzmodul „Premium10“ verlängert sich der Garantiezeitraum gemäß Ziffer 2.5 der Garantiebedingungen auf 10 Jahre ab Erstellung des Go-Reports, maximal aber 12 Jahre ab Produktionsdatum (Produktionscode gem. Typenschild).
- Der Preis für das Zusatzmodul „Premium5“ beläuft sich auf 5%, der für das Zusatzmodul „Premium10“ auf 10% des Listenpreises des Produktes. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Buchung des Zusatzmoduls. Die Preislisten können im E-Paper Portal eingesehen werden. Der Preis ist mit Buchung des Zusatzmoduls fällig.
- Im Übrigen gelten ergänzend und nachrangig die GRUNDFOS GO GARANTIE Garantiebedingungen.